01 — Arbeitssicherheit

Unterweisungen für Mitarbeiter

Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sind gesetzliche Pflicht — ich gestalte sie praxisnah, verständlich und lückenlos dokumentiert.

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Im Überblick

Wissen, das im Alltag ankommt

Nach §12 Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich sowie bei Bedarf — etwa bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder nach Unfällen — sicherheitsrelevant unterwiesen werden. Reine Pflichtübungen bringen dabei wenig: Unterweisungen wirken erst, wenn sie verstanden und im Arbeitsalltag angewendet werden.

Ich führe Unterweisungen praxisnah und zielgruppengerecht durch — für Führungskräfte, Beschäftigte und alle, die einen betrieblichen Sonderauftrag übernehmen.

01

Jährliche Pflichtunterweisungen

Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Unterweisung zu allgemeinen und arbeitsplatzbezogenen Sicherheitsthemen.

02

Anlassbezogene Unterweisungen

Zusätzliche Unterweisung bei neuen Mitarbeitern, neuen Maschinen, veränderten Abläufen oder nach einem Unfallereignis.

03

Zielgruppengerechte Inhalte

Unterschiedliche Schwerpunkte für Führungskräfte, gewerbliche Mitarbeiter und Verwaltung — verständlich statt generisch.

04

Praxisnahe Durchführung

Kurze, prägnante Einheiten mit konkreten Beispielen aus Ihrem Betrieb statt trockener Theorie.

05

Lückenlose Dokumentation

Teilnahmenachweise und Protokolle, die im Prüfungsfall sofort vorgelegt werden können.

Sprechen wir über Ihren Betrieb.

Kostenlose Erstberatung — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

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