Ausbildung zum sicheren Bedienen von Hubarbeitsbühnen mit Ausstellung des Bedienerausweises — nach DGUV Grundsatz 308-008.
Für den Einsatz von Hubarbeitsbühnen — ob Schere, Gelenk- oder Teleskopbühne — verlangt DGUV Grundsatz 308-008 eine geeignete Ausbildung und die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber. Der Bedienerausweis dokumentiert die erfolgreiche Teilnahme.
Die Schulung deckt sowohl die Grundtypen von Hubarbeitsbühnen als auch das sichere Verhalten in der Höhe ab — praxisnah, mit Übungseinheiten an realen Geräten.
Bauarten und Funktionsweise von Hubarbeitsbühnen, Standsicherheit, Notabsenkung und rechtliche Grundlagen.
Übungsfahrten und Positionierung unter Anleitung, inklusive Verhalten bei Störungen und Notfällen.
Ausstellung des Bedienerausweises nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung.
Schulung passend zu den in Ihrem Betrieb eingesetzten Bühnentypen und Einsatzszenarien.
Kostenlose Erstberatung — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.