Klare, verständliche Betriebsanweisungen für Maschinen, Anlagen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe — normgerecht und praxistauglich formuliert.
Betriebsanweisungen sind schriftlich fixierte, für Ihre Mitarbeiter verbindliche Anweisungen zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Anlagen und Gefahrstoffen. Sie sind unter anderem in der Gefahrstoffverordnung (§14 GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung gefordert und Grundlage jeder Unterweisung.
Ich erstelle Betriebsanweisungen, die nicht in der Schublade verschwinden, sondern am Arbeitsplatz verstanden und angewendet werden — knapp, eindeutig und mit den vorgeschriebenen Gefahren- und Verhaltenshinweisen.
Erstellung stoffbezogener Anweisungen auf Basis der Sicherheitsdatenblätter — inklusive Gefahren-, Schutz- und Verhaltenshinweisen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Anweisungen zum sicheren Betrieb, zu Wartungsarbeiten und zum Verhalten bei Störungen — abgestimmt auf Ihre konkrete Anlage.
Anweisungen für spezifische Arbeitsschritte mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, etwa Arbeiten in der Höhe oder in engen Räumen.
Übersichtliches Layout nach DGUV-Empfehlung, das auch fremdsprachige oder neue Mitarbeiter schnell erfassen können.
Prüfung und Anpassung der Betriebsanweisungen bei neuen Stoffen, Maschinen oder rechtlichen Änderungen.
Kostenlose Erstberatung — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.