01 — Arbeitssicherheit

Betriebsanweisungen erstellen

Klare, verständliche Betriebsanweisungen für Maschinen, Anlagen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe — normgerecht und praxistauglich formuliert.

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Im Überblick

Verbindliche Handlungsanweisung für den Arbeitsalltag

Betriebsanweisungen sind schriftlich fixierte, für Ihre Mitarbeiter verbindliche Anweisungen zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Anlagen und Gefahrstoffen. Sie sind unter anderem in der Gefahrstoffverordnung (§14 GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung gefordert und Grundlage jeder Unterweisung.

Ich erstelle Betriebsanweisungen, die nicht in der Schublade verschwinden, sondern am Arbeitsplatz verstanden und angewendet werden — knapp, eindeutig und mit den vorgeschriebenen Gefahren- und Verhaltenshinweisen.

01

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Erstellung stoffbezogener Anweisungen auf Basis der Sicherheitsdatenblätter — inklusive Gefahren-, Schutz- und Verhaltenshinweisen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen.

02

Betriebsanweisungen für Maschinen und Anlagen

Anweisungen zum sicheren Betrieb, zu Wartungsarbeiten und zum Verhalten bei Störungen — abgestimmt auf Ihre konkrete Anlage.

03

Tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen

Anweisungen für spezifische Arbeitsschritte mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, etwa Arbeiten in der Höhe oder in engen Räumen.

04

Verständliche, aushangfähige Gestaltung

Übersichtliches Layout nach DGUV-Empfehlung, das auch fremdsprachige oder neue Mitarbeiter schnell erfassen können.

05

Regelmäßige Aktualisierung

Prüfung und Anpassung der Betriebsanweisungen bei neuen Stoffen, Maschinen oder rechtlichen Änderungen.

Sprechen wir über Ihren Betrieb.

Kostenlose Erstberatung — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

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