Gefährdungsbeurteilungen sind gesetzliche Pflicht nach §5 Arbeitsschutzgesetz — ich erstelle sie systematisch, praxisnah und rechtssicher dokumentiert.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes: Sie erfasst systematisch alle Gefährdungen an einem Arbeitsplatz oder bei einer Tätigkeit und leitet daraus konkrete Schutzmaßnahmen ab. Ohne aktuelle Gefährdungsbeurteilung drohen im Schadensfall nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsrisiken für Unternehmer und Führungskräfte.
Ich begleite Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen, prüffähigen Dokumentation — angepasst an Ihre Branche, Ihre Maschinen und Ihre betrieblichen Abläufe.
Systematische Begehung der Arbeitsplätze und Erfassung mechanischer, elektrischer, chemischer und physikalischer Gefährdungen sowie psychischer Belastungsfaktoren.
Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß je Gefährdung als Grundlage für die Priorisierung von Maßnahmen.
Festlegung konkreter technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip.
Kontrolle, ob die umgesetzten Maßnahmen tatsächlich greifen, und Nachjustierung bei Bedarf.
Vollständige, jederzeit vorlegbare Dokumentation gemäß §6 ArbSchG — inklusive Aktualisierung bei neuen Maschinen, Tätigkeiten oder nach Unfällen.
Kostenlose Erstberatung — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.